Zum Inhalt springen

Verjähren die Zinsen aus meinem Schadenersatz nach dem Strafverfahren?

günstig für Schuldner betrifft Opfer, Geschädigte, Verurteilte, Gläubiger
Ja. Auch die Verzugszinsen aus einem Betrag, den Ihnen das Strafgericht als Schadenersatz zugesprochen hat, verjähren nach drei Jahren. Unterbrochen wird diese Frist nur durch Schritte, die die Eintreibung tatsächlich vorantreiben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 11.03.2021 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1967)

Auch die Verzugszinsen eines vom Strafgericht als Ersatz des durch ein Verbrechen entstandenen Schadens zugesprochenen Betrages verjähren in drei Jahren.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Verzugszinsen und weiterer Schaden

Die gesetzlichen Verzugszinsen stehen Ihnen ohne Nachweis eines konkreten Schadens jedenfalls zu; sie sind eine Mindestpauschale. Einen darüber hinausgehenden Nachteil können Sie schon bei leichter Fahrlässigkeit verlangen, müssen ihn aber behaupten und beweisen. Ein entgangener Anlagegewinn zählt dazu, wenn Sie die Gelegenheit genützt hätten und ihr Eintreten nach den üblichen Marktverhältnissen praktisch sicher gewesen wäre.

günstig für Gläubiger Zinsen bei verspäteter Zahlung

Zahlt Ihnen jemand eine Geldschuld zu spät, stehen Ihnen gesetzliche Zinsen zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob den Schuldner an der Verspätung ein Verschulden trifft. Die Zinsen sollen den Vorteil des Schuldners und Ihren Nachteil aus der verspäteten Zahlung ausgleichen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Verjährung von Zinsen bei Rückzahlung
Vertragsrecht · Verjährung der Zinsen bei Rückforderung
Vertragsrecht · Verjährung zu viel gezahlter Kreditzinsen
Vertragsrecht · Verjährung vereinbarter Zinsen
Schadenersatz · Verjährungsbeginn und Strafverfahren