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Kann ich feststellen lassen, dass ein Anspruch verjährt ist?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Kläger, Beklagte
Feststellungsansprüche verjähren im Allgemeinen nicht, doch besteht an der Feststellung eines verjährten Rechtsverhältnisses meist kein rechtliches Interesse. Anders ist es, wenn Sie feststellen lassen wollen, dass ein Recht wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar ist. Dafür kommt es darauf an, ob die Gegenseite die Verjährung zu Unrecht ernsthaft bestreitet und dadurch Ihre Stellung gefährdet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Feststellungsansprüche sind im Allgemeinen unverjährbar, doch besteht an der Feststellung eines verjährten Rechtsverhältnisses zumeist kein rechtliches Interesse.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034358 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Verjährungsbeginn und Fälligkeit

Die Verjährung beginnt nicht, bevor Ihre Forderung fällig ist. Sie setzt erst zu dem Zeitpunkt ein, ab dem Sie den Anspruch tatsächlich einklagen könnten.

günstig für Gläubiger Verjährung während einer Feststellungsklage

Eine Klage darauf, dass eine Forderung nicht besteht, unterbricht die Verjährung nicht, auch wenn sie zurückgewiesen oder abgewiesen wird. Würde eine Forderung nur deshalb verjähren, weil wegen dieses Verfahrens keine eigene Klage möglich war, ist die Gegenseite geschützt. Sie kann dem Einwand der Verjährung entgegenhalten, dass er arglistig ist.

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