Muss ich beim Gericht nachfragen, wenn das Gutachten dauert?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 11.04.2022 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 33/22x, 11.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 143/18t, 13.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Klage unterbricht die Verjährung nur, wenn sie ordentlich weiterbetrieben wird. War das Verfahren unterbrochen, müssen Sie die Fortsetzung sofort verlangen, sobald der Grund für die Unterbrechung weggefallen ist. Warten Sie zu lange, gilt die Klage nicht als gehörig fortgesetzt.
Ruht ein Verfahren und gilt für Ihren Anspruch eine kurze Frist, ist ein Zuwarten von mehr als zwei Monaten mit dem Antrag auf Fortsetzung keine bloß geringfügige Verzögerung. Dass in diese Zeit die Gerichtsferien fallen, entschuldigt das für sich allein nicht.