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Haftet der Sachverständige, wenn sein Gutachten nicht hält?

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Nicht, wenn er nach den Regeln seines Fachs gearbeitet hat - auf ein bestimmtes Ergebnis haben Sie keinen Anspruch. Er muss Sie aber auf mögliche Risiken hinweisen, vor allem wenn er weiß, dass Sie Ihr weiteres Verhalten vom Inhalt des Gutachtens abhängig machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.11.2016 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Der Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens ist ein Werkvertrag. Der Sachverständige haftet jedoch nicht, wenn das nach den Regeln der Wissenschaft erarbeitete Gutachten in der Folge nicht standhält. Er muss aber den Auftraggeber auf allfällige Risiken hinweisen; dies insbesonders dann, wenn er weiß, dass der Auftraggeber sein weiteres Verhalten vom Inhalt des Gutachtens abhängig machen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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