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Wie ausführlich muss eine Abrechnung sein, die mir zusteht?

günstig für Auskunftsberechtigter betrifft Erbe, Unternehmer, Konsument, Kläger, Beklagter
Wie umfangreich eine Rechnungslegung sein muss, ist nicht immer gleich, sondern richtet sich nach ihrem Zweck. Das gilt auch für die Frage, ob die Belege vorzulegen sind. Darüber ist bereits im Prozess zu entscheiden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Der Inhalt der Rechnungslegungspflicht ist nicht in allen Fällen gleich und bestimmt sich nach deren Zweck. Das gilt auch für die Frage, ob die Vorlage der Rechnungsbelege dazu gehört, worüber jedoch bereits im Prozess abzusprechen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035044 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 21.

Im Gesetz

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