Welche Stellung habe ich im Kündigungsstreit gegen die Verlassenschaft?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1936)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn sich der geschiedene Ehegatte, der in einem Aufteilungsverfahren die Zuweisung der Ehewohnung (Mietwohnung) beantragt, im Kündigungsprozess gegen die Verlassenschaft oder die Erben nach dem (mittlerweile) verstorbenen anderen geschiedenen Eheteil als Nebenintervenient beteiligt, steht die Rechtskraft der im Kündigungsprozess ergangenen Entscheidung einer neuerlichen Prüfung des Eintrittsrechtes des geschiedenen Ehegatten entgegen.OGH 3 Ob 148/89, 13.12.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035603 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, dann dringt Ihre Klage nicht durch. Grundsätzlich können Sie sich als Mieter gegen jede rechtswidrige Beeinträchtigung durch Dritte mit einer Unterlassungsklage wehren. Hat aber Ihr gemeinsamer Vermieter dem anderen ein Recht eingeräumt, aus dessen Ausübung die Störung folgt, und hat dieser es gutgläubig erworben, geht Ihre Klage ins Leere.
In bestimmten Verfahren gegen eine gemeinnützige Bauvereinigung haben alle Mieter und Nutzungsberechtigten des Hauses Parteistellung. Sie müssen am Verfahren beteiligt werden, sonst ist es nichtig.