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Wird mein Pflichtteilsprozess bis zur Klärung des Bauernhofs unterbrochen?

betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Hofübernehmer, Bauernfamilien
Ob ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb als Erbhof gilt und was der Übernehmer dafür zahlen muss, entscheidet das Verlassenschaftsgericht. Ein Verfahren über Ihren Pflichtteil muss so lange unterbrochen werden, bis das geklärt ist. Weil dem Gericht dabei kein Spielraum bleibt, können Sie gegen diese Unterbrechung ein Rechtsmittel erheben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Die Feststellung der Erbhofeigenschaft hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen, ebenso die Festsetzung des Übernahmspreises, wenn es darüber nicht zu einem Vergleich kommt, an dem auch die Noterben mitwirken müßten. Ein Prozeß auf Pflichtteilsauszahlung bzw Pflichtteilsergänzung muß daher bis zur Klärung der Erbhofeigenschaft und Festsetzung des Übernahmspreises durch das Verlassenschaftsgericht unterbrochen werden. Da kein Ermessensspielraum für den Prozeßrichter besteht, ist dieser Fall dem eines förmlichen Gesetzesbefehles auf Unterbrechung gleichzuhalten. Das Rekursverbot des § 192 Abs 2 ZPO gilt hier nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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