Wann ist meine Klage ausreichend begründet?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsuchende, Unternehmer, Konsumenten
Ihre Klage ist schlüssig, wenn sich das, was Sie fordern, rechtlich schon aus den Tatsachen ableiten lässt, die Sie zur Begründung vorbringen. Es kommt also darauf an, ob Ihr Vorbringen den geforderten Anspruch überhaupt tragen kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (78 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ein Klagebegehren ist rechtlich schlüssig, wenn das Sachbegehren des Klägers materiell-rechtlich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen abgeleitet werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unschlüssigkeit des Klagebegehrens.OGH 7 Ob 56/23w, 28.06.2023
- Eine rechtliche Qualifikation eines Begehrens ist nicht erforderlich.OGH 1 Ob 218/17s, 15.12.2017
- Die Prüfung der Schlüssigkeit erfolgt aufgrund des jeweiligen Tatsachenvorbringens des Klägers in erster Instanz.OGH 3 Ob 7/16z, 27.04.2016
- Eine unrichtige rechtliche Qualifikation allein wirkt sich hingegen nicht zum Nachteil des Klägers aus.OGH 2 Ob 138/10y, 03.03.2011
- Dass sich das Sachbegehren aus den vorgetragenen Tatsachen nicht rechtlich ableiten lässt, kann zwei Ursachen haben: Entweder sind die vorgetragenen Tatsachen zu unvollständig geblieben, um die begehrte Rechtsfolge daraus ableiten zu können (Unschlüssigkeit wegen Unvollständigkeit) oder es lässt sich auch im Fall eines ergänzten Sachvortrags der behauptete Tatbestand nicht unter die für die Rechtsfolge maßgebenden Rechtsnormen subsumieren (Unschlüssigkeit im eigentlichen Sinn).OGH 2 Ob 215/09w, 17.06.2010
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Bei Unschlüssigkeit ist das Klagebegehren nicht sofort abzuweisen, sondern muss vom Gericht eine Verbesserung angeregt werden (§ 182 ZPO). Der Verbesserungsauftrag ist von Amts wegen zu erteilen, selbst wenn die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist und die Notwendigkeit einer Präzisierung nicht selbst erkannte.OGH 7 Ob 148/08b, 24.09.2008
- Der Verbesserungsauftrag ist von Amts wegen zu erteilen, selbst wenn die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.OGH 7 Ob 149/03t, 05.08.2003
- Für die Schlüssigkeit einer Klage genügt es, wenn das Sachbegehren des Klägers materiell-rechtlich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen abgeleitet werden kann. Bei Unschlüssigkeit ist das Klagebegehren nicht sofort abzuweisen, sondern muss vom Gericht eine Verbesserung angeregt werden (§ 182 ZPO).OGH 4 Ob 274/01z, 29.01.2002
- Der Klagsanspruch muss sich aus den klägerischen Behauptungen ergeben.OGH 1 Ob 221/97z, 14.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 78.
- OGH 7 Ob 58/26v, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 127/25d, 23.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 111/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 25/25i, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 44/25a, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 26/24g, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 160/23z, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 28/24d, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 1/24s, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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