Zählt beim Lärm nur die Lautstärke?
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Ob Lärm ungebührlich störend ist, hängt nicht bloß von der Lautstärke ab. Zu beachten ist auch, ob die Beeinträchtigung häufig und lang andauernd auftritt. Maßgeblich ist außerdem die Tageszeit.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Bei der Beurteilung, ob ungebührlicherweise störender Lärm vorliegt, kommt es nicht bloß auf die Lautstärke an, zu beachten ist auch, ob die Beeinträchtigung häufig und lang andauernd erfolgt, maßgeblich ist weiters auch die Tageszeit (vgl VwGH in ZfV 1980/1/126 und ZfV 1977/2/504).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Geräuschimmissionen aus Ausblasöffnungen einer Luftwärmepumpenanlage.OGH 6 Ob 171/21x, 20.10.2021
- Maßgeblich ist auch die „subjektive Lästigkeit“ des Geräusches: Dabei ist aber wiederum nicht auf das Empfinden des einzelnen Betroffenen abzustellen. Es kommt darauf an, ob das Geräusch unabhängig von der Lautstärke aufgrund seiner besonderen Eigenart gemeinhin als störend empfunden wird.OGH 6 Ob 247/20x, 18.02.2021
- Hier: Zigarrenrauch.OGH 2 Ob 1/16k, 16.11.2016
- Hier: Lärmbelästigung ausgehend von einem Harttennisplatz.OGH 3 Ob 53/14m, 25.06.2014
- Hier: Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen, die von einem Kleinfeldhartplatz (Fußballplatz) ausgehen.OGH 4 Ob 24/13b, 19.03.2013
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Neben dem Grad und der Dauer der Einwirkung und ihrer Störungseignung sind auch das Herkommen und das öffentliche Interesse wesentlich.OGH 4 Ob 24/13b, 19.03.2013
- Hier: Andauernde Lärmbelästigung durch Steinbruch. (Bem: Martínez Martínez und Pino Manzano gg. SpanienOGH Bsw 61654/08, 03.07.2012
- Abstellen auf Empfindsamkeit eines Durchschnittsmenschen.OGH 7 Ob 327/98h, 08.09.1999
- Es ist vor allem auch die Frequenz und die Beschaffenheit des jeweiligen Geräusches von Bedeutung. Bei der Beurteilung der Störungsintensität ist daher auf die Empfindlichkeit eines Durchschnittsmenschen abzustellen. Maßgeblich sind immer die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die Planungen (Flächenwidmungspläne).OGH 7 Ob 2326/96a, 18.12.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 6 Ob 126/24h, 03.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 38/24x, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 171/21x, 20.10.2021
- OGH 6 Ob 247/20x, 18.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 1/16k, 16.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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