Darf ich noch einmal klagen, wenn ich schon verloren habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Neuerliches auf Intransparenz und Missbräuchlichkeit der Versicherungsbedingungen gestütztes Begehren auf Zahlung von Vergütungszinsen für Prämien aus einem Lebensversicherungsvertrag, von dem der Kläger bereits wirksam nach § 165a VersVG zurückgetreten ist.OGH 7 Ob 67/24i, 22.05.2024
- Für die Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft ist unerheblich, ein Anspruch Streitgegenstand war, entscheidend ist vielmehr, ob der Anspruch Gegenstand der Sacherledigung (Urteilsgegenstand) war.OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024
- Hier: Ansprüche nach dem EKHG und AHG;OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024
- Hier: Eine in Luzern auf häusliche Trennung gestützte Scheidungsklage stellt kein Prozesshindernis im Sinn der Rechtshängigkeit für eine in Österreich auf Verschulden gestützte Scheidungsklage darOGH 8 Ob 95/23p, 19.10.2023
- Ob eine Identität der wesentlichen Tatsachenbehauptungen besteht, ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.OGH 8 ObA 48/18v, 27.06.2019
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Demgegenüber geht das deutsche Recht von einem tendenziell weiteren Rechtskraftverständnis aus, das nach der Rechtsprechung des BGH auf die Lebenssachverhaltstheorie abstellt.OGH 6 Ob 153/15s, 25.09.2015
- Der Kläger kann daher nach Abweisung seiner ersten Klage eine neuerliche Klage mit abweichenden Klagsbehauptungen erheben; maßgeblich für die objektiven Grenzen der Rechtskraft ist, ob die anspruchserzeugenden Tatsachen ident sind.OGH 6 Ob 153/15s, 25.09.2015
- Hier: Art 8 Vollstreckungsvertrag Österreich ‑ Schweiz.OGH 4 Ob 41/11z, 10.05.2011
- Nach dem herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff kann von einer Identität des Streitgegenstands nur dann gesprochen werden, wenn sowohl der Entscheidungsantrag (Sachantrag) als auch die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen (rechtserzeugender Sachverhalt) dieselben sind.OGH 10 Ob 11/08b, 01.04.2008
- Die rechtskräftige Verneinung eines Anspruchs ist auf den vom Gericht zur Abweisung herangezogenen Sachverhalt beschränkt, sodass die Geltendmachung eines quantitativ gleichen Anspruchs aus einem anderen Lebenssachverhalt möglich bleibt.OGH 3 Ob 25/99v, 22.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 34.
- OGH 1 Ob 115/23b, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 95/23p, 19.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 103/23t, 13.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 181/22m, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 8 ObA 48/18v, 27.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist Ihr neues Begehren gegenüber dem rechtskräftig entschiedenen Verfahren nur eingeschränkt, sonst aber inhaltsgleich, und sind die maßgeblichen Tatsachen dieselben, wurde darüber bereits entschieden. Eine bloße Präzisierung der Tatsachenbehauptungen ändert den Streitgegenstand nicht.
Besteht über Ihre Forderung bereits ein gerichtlicher Vergleich, ist das noch keine rechtskräftig entschiedene Sache. Eine neuerliche Klage wird aber abgewiesen, weil Ihnen dafür das rechtliche Interesse fehlt.