Ist das Gericht beim Regress an den Bescheid der Versicherung gebunden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Bindung des Gerichts im Regressprozess an den Leistungsbescheid des Sozialversicherungsträgers ist zu verneinen. Die im Bescheid festgelegte Höhe entspricht aber grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand des Sozialversicherungsträgers. Der Schädiger kann einwenden, dass dem Sozialversicherungsträger eine vorwerfbare Obliegenheitsverletzung bei Prüfung dieser Ansprüche zur Last zu legen ist, bei deren Einhaltung der Aufwand geringer gewesen wäre.OGH 8 ObA 7/19s, 27.02.2020
- die Erwägung aus denen eine Bindung des Gerichtes an den Bescheid des Sozialversicherungsträgers über den Umfang der sie gewährenden Rente angenommen wurde, gelten auch für die Beurteilung der Frage, ob die für die Gewährung einer Versehrtenrente erforderliche Mindesteinbuße hinsichtlich Erwerbsfähigkeit gegeben ist.OGH 8 Ob 8/71, 02.02.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037265 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObA 7/19s, 27.02.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Dienstgeber darf Ihren Beitragsanteil nur bei der nächsten Entgeltzahlung nach Fälligkeit abziehen. Versäumt er das, ist sein Recht verloren, und er kann den Betrag auch nicht mehr über eine Aufrechnung hereinbringen; eine Ersatzpflicht besteht dann nicht.
Nein. Verlangt die Kaskoversicherung Ihres Arbeitgebers von Ihnen Ersatz, weil Sie als berechtigter Lenker den Schaden verursacht haben, gelten dieselben Begrenzungen wie bei der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber. Sie können der Versicherung alles entgegenhalten, was Sie auch Ihrem Arbeitgeber einwenden könnten.