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Ist das Gericht beim Regress an den Bescheid der Versicherung gebunden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger
Nein. Verlangt ein Sozialversicherungsträger vom Dienstgeber Ersatz für seine Leistungen, ist das Gericht an den Bescheid über diese Leistungen nicht gebunden. Die festgesetzte Höhe entspricht zwar in der Regel dem tatsächlichen Aufwand, doch können Sie einwenden, der Träger habe die Ansprüche nachlässig geprüft und der Aufwand wäre sonst geringer gewesen. Bis 2020 ging die Rechtsprechung dagegen von einer Bindung aus; der Rechtssatz gibt diese ältere Ansicht wieder.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 8 ObA 7/19s, 27.02.2020 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Die Bestimmung des § 334 ASVG, daß der Dienstgeber oder der ihm Gleichgestellte unter den hier näher festgesetzten Voraussetzungen den Trägern der Sozialversicherung alle nach dem ASVG zu gewährenden Leistungen zu ersetzen hat, enthält eine Bindung des Gerichtes an den rechtskräftigen Bescheid des Trägers der Sozialversicherung darüber, in welchem Umfang er nach dem ASVG Leistungen zu gewähren hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037265 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Nachträglicher Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen

Nein. Der Dienstgeber darf Ihren Beitragsanteil nur bei der nächsten Entgeltzahlung nach Fälligkeit abziehen. Versäumt er das, ist sein Recht verloren, und er kann den Betrag auch nicht mehr über eine Aufrechnung hereinbringen; eine Ersatzpflicht besteht dann nicht.

günstig für Arbeitnehmer Rückgriff der Kaskoversicherung auf den Dienstnehmer

Nein. Verlangt die Kaskoversicherung Ihres Arbeitgebers von Ihnen Ersatz, weil Sie als berechtigter Lenker den Schaden verursacht haben, gelten dieselben Begrenzungen wie bei der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber. Sie können der Versicherung alles entgegenhalten, was Sie auch Ihrem Arbeitgeber einwenden könnten.

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