Wird meine Klage zurückgewiesen, weil es schon einen Titel gibt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Berufung auf den Mangel des Rechtsschutzbedürfnisses im Fall, dass bereits ein (anderer) Titel wie die Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis bei Insolvenzverfahren vorliegt, hat der Gesetzgeber des IRÄG1982 eine klare Absage erteilt. Jedenfalls im Bereich des Insolvenzrechtes muss aufgrund der ausdrücklichen Regelung des §54 Abs4 Satz2 AO beziehungsweise §60 Abs2 Satz2 und §156a Abs3 KO eine Klagsabweisung beziehungsweise Klagszurückweisung mangels Rechtsschutzbedürfnisses am positiven Recht scheitern.OGH 8 ObA 285/01x, 27.05.2002
- Aus der Neufassung (IRÄG BGBl 1982/370) der § 54 Abs 4 AO, § 60 Abs 2 und § 156 a Abs 3 KO kann nicht gefolgert werden, daß der Gesetzgeber "Doppeltitel" billige.OGH 4 Ob 69/95, 19.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 68/24h, 24.04.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Über denselben Anspruch darf nicht gleichzeitig zweimal ein Verfahren geführt werden. Geschieht das trotzdem, ist das zweite Verfahren nichtig.
Ja. Eine Klage wird wegen Streitanhängigkeit nur zurückgewiesen, wenn zwei Verfahren nacheinander anhängig wurden und sowohl die Parteien als auch die Ansprüche gleich sind. Dieselben Parteien liegen auch dann vor, wenn Kläger und Beklagter im zweiten Verfahren die Rollen getauscht haben.