Wann wird meine Klage auf Wiederaufnahme sofort zurückgewiesen?
betrifft Kläger, Beklagter
Ihre Klage wird zurückgewiesen, wenn der genannte Grund unter keinen der gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe fällt. Dasselbe gilt, wenn er mit der angefochtenen Entscheidung rechtlich nichts zu tun hat. Bei neuen Tatsachen ist das der Fall, wenn sie von vornherein keinen Einfluss auf die Entscheidung haben können.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Die Zurückweisung der Klage ist dann gerechtfertigt, wenn sich der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund überhaupt unter keinen der im Gesetz angeführten Wiederaufnahmsgründe einordnen lässt, weiters dann, wenn der behauptete Wiederaufnahmsgrund in keinem rechtlich beachtlichen Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung steht. Dies ist beim Wiederaufnahmsgrund nach § 530 Abs 1 Z 7 dann der Fall, wenn die geltend gemachten Umstände ersichtlich von vornherein keinerlei Einfluss auf die Entscheidung in der Hauptsache haben können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurückweisung: Schon nach dem Klagsvorbringen steht der Inhalt der neuen Zeugenaussagen einerseits nicht konkret mit den Feststellungen im aufzunehmenden Verfahren in Widerspruch, andererseits ist er für die Entscheidung als solche irrelevant.OGH 8 Ob 79/23k, 29.08.2023
- Hier: Der Umstand, dass in einem anderen Verfahren die Beweise anders gewürdigt und deshalb vom wiederaufzunehmenden Verfahren abweichende Feststellungen getroffen wurden, kann den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO von vornherein nicht verwirklichen.OGH 3 Ob 140/18m, 14.08.2018
- Hier: § 530 Abs 1 Z 4 ZPO.OGH 4 Ob 14/11d, 15.02.2011
- Im Vorprüfungsverfahren (§ 538 ZPO) ist zunächst abstrakt zu prüfen, ob die als Wiederaufnahmsgrund nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO geltend gemachten Umstände ersichtlich von vornherein keinen Einfluss auf die Entscheidung in der Hauptsache haben können. Trifft Letzteres zu, ist die Wiederaufnahmsklage unschlüssig.OGH 2 Ob 206/09x, 28.01.2010
- Zurückweisung im Vorprüfungsverfahren bei mangelnder Eignung des Wiederaufnahmsgrundes.OGH 5 Ob 1562/92, 14.07.1992
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- Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das neue Beweisthema in keinem rechtlich beachtlichen Zusammenhang mit dem wiederaufzunehmenden Verfahren steht.OGH 9 ObA 236/91, 04.12.1991
- Hier: NichtigkeitsklageOGH 8 Ob 652/84, 06.12.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 52.
- OGH 5 Ob 120/24v, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 194/22f, 25.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 52/19s, 25.06.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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