Zählt es auch, wenn wir im zweiten Prozess die Rollen tauschen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beim Begehren auf Erlassung eines Übergabsauftrags, mit dem die Übergabe des Bestandobjekts zum vereinbarten Endtermin begehrt wird, und bei jenem einer Räumungsklage, mit der die sofortige Räumung begehrt wird, handelt es sich um verschiedenartige Begehren.OGH 2 Ob 237/22z, 17.01.2023
- Hier: Streitanhängigkeit bejaht: Zwischen dem Streitgegenstand des Manifestationsbegehrens im Verfahren über die Stufenklage und dem des gegenständlichen Begehrens auf Ausstellung und Aushändigung der Gehaltsvergleichsrechnung besteht Identität.OGH 9 ObA 20/21p, 29.04.2021
- Ein auf Zahlung gerichtetes Klagebegehren begründet gegenüber dem mit der später erhobenen Stufenklage verbundenen, noch unbestimmten Zahlungsbegehren, nicht das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit.OGH 6 Ob 5/02g, 21.02.2002
- Der gleiche Streitgegenstand liegt vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhaltes, also des Klagegrundes, ident ist mit jenem des Vorprozesses. Streitanhängigkeit setzt also Identität der Parteien und Identität des Streitgegenstandes voraus.OGH 7 Ob 112/00x, 14.06.2000
- Identität der Parteien liegt auch dann vor, wenn in beiden Prozessen dieselben Parteien in umgekehrten Parteirollen auftreten.OGH 1 Ob 158/99p, 23.11.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 24.
- OGH 2 Ob 237/22z, 17.01.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 20/21p, 29.04.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 5/16z, 18.03.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zwei Verfahren betreffen dieselbe Sache nur, wenn dieselben Parteien beteiligt sind und Begehren wie Klagegrund übereinstimmen. Maßgeblich ist allein, was die klagende Partei vorbringt. Kommen im zweiten Verfahren weitere anspruchsbegründende Tatsachen dazu, ist es nicht dieselbe Sache.
Solange weder ein anderes Verfahren über dieselbe Sache läuft noch darüber schon endgültig entschieden ist, darf Ihre Klage nicht zurückgewiesen werden. Dass dadurch zwei vollstreckbare Titel entstehen können, ändert daran nichts.