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Darf ich offenkundige Umstände erstmals in der Berufung vorbringen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Was bei Gericht offenkundig ist, müssen Sie nicht einmal behaupten; das Gericht hat es von sich aus zu berücksichtigen. Sie dürfen solche Umstände deshalb auch erstmals in der Berufung ansprechen, ohne gegen das Verbot neuen Vorbringens zu verstoßen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Offenkundige Tatsachen müssen nicht einmal behauptet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 21.

Im Gesetz

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