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Was muss ich behaupten, wenn jemand meine Marke verletzt?

günstig für Beklagter betrifft Markeninhaber, Mitbewerber, Unternehmer, Beklagte
Wenn Sie wegen einer Markenverletzung Schadenersatz fordern, reicht es nicht, das Verhalten des Gegners und einen Geldbetrag zu nennen. Sie müssen zumindest auch angeben, welche Art von Schaden Ihnen entstanden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Für die Substantiierung eines auf eine Markenverletzung gestützten Schadenersatzanspruches ist es notwendig, dass nicht nur das rechtswidrige, schuldhafte und kausale Verhalten des Schädigers, sondern auch - neben dem ziffernmäßig bestimmten Schadenersatzbegehren - wenigstens die Art des eingetretenen Schadens behauptet wird (hier: nur Behauptung, dass der ziffernmäßig bestimmte Schaden durch die rechtswidrige Benützung der Marke im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Anpreisung von Konkurrenzprodukten entstanden sei). - "Walkman"

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vorbringen beim Gerichtsstand des Schadens

Diese Zuständigkeitsregel gilt für alle Klagen, mit denen eine Schadenshaftung geltend gemacht wird, die nicht an einen Vertrag anknüpft. Sie müssen dabei darlegen, dass Sie durch ein Tun oder Unterlassen des Gegners einen Schaden erlitten haben.

günstig für Kläger Inhalt einer Klage

Nein. Es genügt, wenn Sie die Tatsachen so anführen, dass Ihr Anspruch dadurch begründet erscheint. Die rechtliche Einordnung müssen Sie nicht angeben. Darüber entscheidet nicht Ihre Bezeichnung, sondern das Gericht anhand des Rechtsverhältnisses, das sich aus Ihren Behauptungen ergibt.

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