Was muss ich beweisen, wenn eine Schutzvorschrift verletzt wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In einem Haftungsprozess muss der Geschädigte nur die Verletzung des Schutzgesetzes und den Eintritt ihres Schadens behaupten und beweisen.OGH 16 Ok 1/24v, 06.12.2024
- Hier: Anscheinsbeweis nicht erbracht.OGH 3 Ob 24/16z, 27.04.2016
- Bei Verletzung eines Schutzgesetzes ist kein strenger Beweis des Kausalzusammenhangs erforderlich, spricht doch in diesen Fällen der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der von der Norm zu verhindernde Schaden durch das verbotene Verhalten verursacht wurde. Es obliegt dann dem Beklagten, die Kausalität der Pflichtwidrigkeit - durch Außerkraftsetzung des ihn belastenden Anscheinsbeweises - ernstlich zweifelhaft zu machen.OGH 6 Ob 303/05k, 06.04.2006
- Wer Schutzgesetze verletzt, kann sich von seiner Haftung nur dadurch befreien, dass er sein mangelndes Verschulden nachweist oder die Kausalität der Pflichtwidrigkeit ernstlich in Zweifel zieht.OGH 1 Ob 178/00h, 19.12.2000
- Der Geschädigte hat den vom Schutzgesetz erfassten Tatbestand, hier also den konkreten Verstoß gegen Bestimmungen des SchießmittelG und SprengmittelG beziehungsweise der SchießmonopolsV und SprengmittelmonopolsV, zu behaupten und zu beweisen.OGH 1 Ob 306/99b, 25.07.2000
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- Steht die Übertretung eines Schutzgesetzes fest, kann sich der Rechtsträger von seiner Haftung nur dadurch befreien, dass er mangelndes Verschulden seiner Organe nachweist oder die Kausalität der Pflichtverletzung ernsthaft zweifelhaft macht.OGH 1 Ob 267/98s, 19.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022474 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 32.
- OGH 16 Ok 2/24s, 21.01.2025
- OGH 16 Ok 1/24v, 06.12.2024
- OGH 7 Ob 164/24d, 20.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 165/24a, 20.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 35/24f, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 33/23y, 05.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 61/22t, 27.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dass bei Verletzung eines Schutzgesetzes kein strenger Beweis des Ursachenzusammenhangs nötig ist, bedeutet nicht, dass die Ursächlichkeit vermutet wird. Die Beweislast dreht sich damit nicht um. Es kann aber ein Anschein dafür sprechen, dass gerade jener Schaden, den die Vorschrift verhindern soll, durch das Verhalten verursacht wurde.
Sie müssen beweisen, dass sich der Schädiger in der konkreten Lage nur auf eine bestimmte Weise rechtmäßig hätte verhalten dürfen und dass er sich tatsächlich anders verhalten hat. Dieses Gebot kann sich aus einer Rechtsvorschrift oder aus dem Vertrag ergeben. Die Beweislastregel hilft Ihnen weder bei dieser Ableitung noch beim Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden.