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Genügt es, im Hilfsbegehren einfach weniger zu verlangen?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Ein Hilfsbegehren muss etwas anderes sein als eine bloße Einschränkung des Hauptbegehrens. Ist es im Hauptbegehren ohnehin schon enthalten, liegt in Wahrheit nur ein einziges Begehren vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Das Eventualbegehren kann nicht in einer bloßen Einschränkung des Hauptbegehrens, die in diesem inbegriffen ist, bestehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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