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Darf ich nachträglich einen Hilfsantrag zu meiner Klage stellen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ja, das ist grundsätzlich keine Änderung der Klage. Stützen Sie den Hilfsantrag aber auf andere Tatsachen als Ihr Hauptbegehren, liegt doch eine Klageänderung vor. Diese muss das Gericht dann eigens zulassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Die nachträgliche Stellung eines Eventualbegehrens ist grundsätzlich keine Klagsänderung. Wenn das Eventualbegehren aber auf einen anderen Klagegrund gestützt wird als das Hauptbegehren, liegt eine Klagsänderung vor, die unter der Voraussetzung des Absatzes 2 oder Absatzes 3 des § 235 ZPO zuzulassen ist (im Gegensatz zu Ev 11.07.1951, 2 Ob 444/51).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039393 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 33.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Eventualbegehren bei Streitanhängigkeit

Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.

günstig für Beklagter Klagsänderung im Berufungsverfahren

Im Berufungsverfahren können Sie Ihre Klage weder ändern noch bloß abwandeln. Entscheidet das Berufungsgericht über eine solche angestrebte Änderung, ist dieser Beschluss anfechtbar.

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