Was ist ein Begehren für den Fall der Abweisung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Entscheidung über ein Eventualbegehren setzt voraus, dass zunächst über das Hauptbegehren und, wenn in weiterer Reihenfolge mehrere Eventualbegehren gestellt wurden, zunächst über die vorangehenden Eventualbegehren entschieden wird.OGH 10 Ob 14/17g, 25.04.2017
- Eine gesonderte Abweisung des Eventualbegehrens findet bei Stattgebung des Hauptbegehrens nicht statt.OGH 5 Ob 93/10b, 16.11.2010
- Im Gegensatz zu einer - von der überwiegenden Lehre und herrschenden Rechtsprechung mangels Bestimmtheit als unzulässig angesehenen - alternativen Klagenhäufung ist auf das Eventualbegehren überhaupt nur für den Fall einzugehen, dass die klagende Partei mit dem Hauptbegehren nicht (zur Gänze) durchdringt.OGH 1 Ob 177/05v, 22.11.2005
- Das zum Eventualbegehren erstattete Vorbringen ist erst bei der Entscheidung über das Eventualbegehren zu beurteilen.OGH 8 Ob 213/02k, 07.08.2003
- Für die Zulässigkeit eines Eventualbegehrens kommt es nicht auf den Grund der Zurückweisung des Hauptbegehrens an.OGH 9 Ob 39/03f, 23.04.2003
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Eine Entscheidung über das Eventualbegehren vor Entscheidung über das Hauptbegehren ist unzulässig.OGH 8 ObA 77/02k, 19.12.2002
- Neben dem auf Zahlung aus der Masse gerichteten Leistungsbegehren ist ein Eventualbegehren auf Feststellung als Konkursforderung möglich, das bedingt für den Fall gestellt wird, dass das unbedingt gestellte Hauptbegehren nicht erfolgreich ist.OGH 8 ObA 77/02k, 19.12.2002
- Wenn es sich, um eine Vielzahl von Schäden (hier: an einzelnen Terrassen und Balkonen) handelt, ist über jeden einzelnen Schadensfall und den daraus abgeleiteten Ersatzanspruch gesondert abzusprechen; wird hinsichtlich eines solches Teilanspruchs das Hauptbegehren abgewiesen, ist eine Entscheidung über das eventualiter gestellte Begehren erforderlich.OGH 5 Ob 280/98g, 24.11.1998
- Unzulässige Eventualbegehren sind sofort zurückzuweisen.OGH 3 Ob 512/95, 13.03.1995
- Mangels ausdrücklicher Erklärung gilt Eventualbegehren nur als für den Fall der Abweisung des Hauptbegehrens erhoben.OGH 6 Ob 543/91, 16.05.1991
- Hauptbegehren und Eventualbegehren schließen einander aus.OGH 1 Ob 564/84, 11.07.1984
- Bei Abweisung oder Zurückweisung des Hauptbegehrens.OGH 5 Ob 695/82, 21.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037585 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 36.
- OGH 5 Ob 2/25t, 30.04.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 163/23h, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 4 Ob 1/20f, 28.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 141/17t, 15.11.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 14/17w, 04.05.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.
Die Frist wird nicht schon durch die Klage selbst unterbrochen, sondern durch das für Sie günstige Urteil. Wird Ihr Begehren abgewiesen, tritt keine Unterbrechung ein.