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Was ist ein Begehren für den Fall der Abweisung?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Ein Hilfsbegehren ist ein Anspruch, über den nur dann verhandelt und entschieden wird, wenn Ihrem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird. Sie können es schon in der Klage oder auch später im Rechtsstreit stellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Das Eventualbegehren ist ein in der Klage oder während des Rechtsstreites gestelltes Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037585 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 36.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Eventualbegehren bei Streitanhängigkeit

Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.

günstig für Beklagter Unterbrechung durch das günstige Urteil

Die Frist wird nicht schon durch die Klage selbst unterbrochen, sondern durch das für Sie günstige Urteil. Wird Ihr Begehren abgewiesen, tritt keine Unterbrechung ein.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zulässigkeit eines Hilfsbegehrens
Verfahrensrecht · Wesen des Hilfsbegehrens
Verfahrensrecht · Haupt- und Eventualbegehren
Verfahrensrecht · Hilfsbegehren als bloße Einschränkung