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Prüft das höhere Gericht, ob die Klage überhaupt schlüssig war?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Wird in einem Rechtsmittel die rechtliche Beurteilung bekämpft, muss das Gericht den Sachverhalt in jeder Hinsicht rechtlich prüfen. Dabei ist auch aufzugreifen, wenn das Klagevorbringen von vornherein nicht schlüssig war.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 17.10.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhaltes wahrzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Neue Klage nach unschlüssiger Klage

Wurde Ihre frühere Klage nur deshalb abgewiesen, weil Ihr Vorbringen nicht schlüssig war, steht dieses Urteil einer neuen Klage nicht entgegen. Voraussetzung ist, dass die neue Klage nun schlüssig ist.

günstig für Kläger Verbesserungsversuch vor Abweisung der Klage

Bevor ein unschlüssiges Klagebegehren abgewiesen wird, muss das Gericht stets zuerst einen Verbesserungsversuch unternehmen. Eine Abweisung ohne diesen Schritt ist nicht zulässig.

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