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Hängt es vom Einzelfall ab, ob meine Klage ausreichend begründet ist?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Ja. Ob eine Klage schlüssig ist, ob also das Vorgebrachte den geltend gemachten Anspruch trägt, lässt sich nur anhand Ihres konkreten Vorbringens beurteilen. Deshalb ist das regelmäßig keine Frage, die der Oberste Gerichtshof aufgreift. Er greift nur bei einer auffallenden Fehlbeurteilung ein.

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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (93 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Der Frage, ob eine Klage schlüssig ist, kommt im Allgemeinen - vom hier nicht vorliegenden Fall auffallender Fehlbeurteilung abgesehen - keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116144 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 93.

Im Gesetz

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