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Wie wehre ich mich gegen eine zu Unrecht hinterlegte Urkunde?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Bauwerkseigentümer, Liegenschaftseigentümer
Wird zu Unrecht eine Urkunde hinterlegt, die Ihr Grundstück mit einem fremden Bauwerk belastet, können Sie als Grundeigentümer eine Löschungsklage erheben. Damit lassen Sie die unrichtige Eintragung wieder beseitigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.01.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Dem Grundeigentümer steht gegen einer Urkundenhinterlegung, die sein Eigentum zu Unrecht mit einem Bauwerk im Sinn des § 435 ABGB "belastet", eine Löschungsklage analog § 61 GBG zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037897 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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