Zählt, was das Gericht feststellt, obwohl es niemand behauptet hat?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Manchmal stellt das Erstgericht Tatsachen fest, die keine Seite so vorgebracht hat. Solche Feststellungen dürfen bei der rechtlichen Beurteilung nicht übergangen werden. Sie sind also zu berücksichtigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (181 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Sogenannte "überschießende Feststellungen" der ersten Instanz - tatsächliche Feststellungen, die an sich nicht durch ein entsprechendes Prozessvorbringen gedeckt sind, können bei der rechtlichen Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Kläger haben den Einwand des Beklagten, es sei kein Bedarf nachgewiesen worden, gerade auch nach Vorliegen des entsprechenden Beweisergebnisses, bestritten.OGH 1 Ob 92/23w, 27.06.2023
- Hier: Unstrittige Tatsachen und Vorbringen innerhalb des geltend gemachten Klagegrundes.OGH 2 Ob 175/20d, 28.01.2021
- Hier: Verfahren über das Erbrecht nach § 161 ff AußStrG.OGH 2 Ob 135/20x, 17.09.2020
- Bei der Beurteilung, ob es sich um eine unzulässige überschießende Feststellung handelt, ist nicht darauf abzustellen, ob sich der vom Erstgericht getroffene Sachverhalt wörtlich mit den Parteienbehauptungen deckt, sondern nur zu prüfen, ob sich die Feststellungen im Rahmen des geltend gemachten Klagsgrundes oder der erhobenen Einwendungen halten.OGH 4 Ob 25/16d, 23.02.2016
- Unzulässige überschießende Feststellungen sind unbeachtlich.OGH 8 Ob 116/13m, 29.11.2013
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- Abgesehen von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz.OGH 8 Ob 48/06a, 15.03.2007
- Ob sogenannte "überschießende" Feststellungen in den Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes oder der Einwendungen fallen und daher nach der stRsp zu berücksichtigen sind, ist eine Frage des Einzelfalles.OGH 3 Ob 73/01h, 25.04.2001
- Feststellungen, die im Parteivorbringen keinerlei Grundlage finden sind als "überschießend" nicht zu berücksichtigen.OGH 8 ObA 182/00y, 15.02.2001
- Soweit sie in den Rahmen einer bestimmten Einwendung fallen.OGH 1 Ob 340/99b, 14.01.2000
- Aus der möglichen Berücksichtigung solcher überschießenden Feststellungen kann indes nicht der Schluss abgeleitet werden, der Erstrichter wäre verpflichtet gewesen, weitere, vom Klagevorbringen nicht gedeckten Feststellungen zu treffen. Es ist daher jedenfalls in einem nicht vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahren kein Feststellungsmangel, wenn Feststellungen nicht getroffen werden, denen eine Behauptungsgrundlage fehlt.OGH 1 Ob 163/98x, 27.10.1998
- Werden der Entscheidung (unzulässige) überschießende Feststellungen zugrunde gelegt, so wird damit nicht gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, sondern die Sache wird rechtlich unrichtig beurteilt.OGH 4 Ob 2338/96v, 17.12.1996
- Je weiter die Sachaufklärungspflicht des Gerichtes geht, desto weniger ist es gehindert, losgelöst vom Vorbringen der Parteien den wahren Sachverhalt zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen (hier: Verfahren nach § 26 WEG).OGH 5 Ob 134/91, 10.03.1992
- Sogenannte "überschießende" Feststellungen sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie in den Rahmen des geltend gemachten Klagegrundes oder der erhobenen Einrede fallen.OGH 7 Ob 685/89, 14.12.1989
- Soweit sie sich im Rahmen der Prozessbehauptungen halten.OGH 9 ObA 20/87, 01.07.1987
- Hier: Vom Berufungsgericht amtswegig getroffene überschießende Feststellungen ohne entsprechendes Sachvorbringen können nicht berücksichtigt werden.OGH 5 Ob 523/87, 24.02.1987
- Maßgebend ist allein das Klagebegehren; überschießende Feststellungen bedeutungslos.OGH 4 Ob 366/83, 12.07.1983
- Reichen aber die überschießenden Feststellungen zu der vom Rechtsmittelwerber angestrebten rechtlichen Beurteilung nicht aus, so kann das angefochtene Urteil nicht bloß zu dem Zweck aufgehoben werden, dass weitere über das Parteienvorbringen hinausgehende Feststellungen getroffen werden können (7 Ob 12/77, 7 Ob 47/78, 7 Ob 58/80).OGH 7 Ob 695/81, 02.04.1982
- Die Unterlassung einer Erörterung dieser Umstände mit den Parteien begründet keinen Verfahrensmangel.OGH 6 Ob 591/81, 24.03.1982
- Berufungsgericht darf daher überschießende Feststellungen des Erstgerichtes nicht außer Acht lassen.OGH 1 Ob 742/81, 16.12.1981
- Urteilsgrundlage bildet nämlich nicht nur das Vorbringen der Parteien, sondern auch die Ergebnisse der Beweisaufnahme also das gesamte vom Richter gesammelte Prozessmaterial.OGH 7 Ob 753/79, 07.11.1979
- Jedoch nur solche überschießende Beweisergebnisse, die in den Rahmen eines geltend gemachten Klagegrundes oder einer bestimmten Einwendung fallen.OGH 5 Ob 217/75, 11.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037972 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 181.
- OGH 7 Ob 205/25k, 25.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 67/25v, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 83/24g, 26.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 29/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 177/24v, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 68/24i, 25.06.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 4 Ob 183/23z, 20.02.2024
- OGH 9 ObA 109/23d, 14.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 202/23m, 31.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 161 · Entscheidung über das Erbrecht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
- ZPO § 272
- ZPO § 503
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