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Muss mich der Arzt über die Gefahren der Behandlung aufklären?

günstig für Patient betrifft Patient, Arzt, Krankenhausträger
Ja. Mit dem Behandlungsvertrag übernimmt der Arzt oder das Krankenhaus auch die Pflicht, Sie über Art und Schwere der Behandlung und über mögliche Gefahren und schädliche Folgen zu unterrichten. Das gilt nicht nur bei Operationen, sondern auch bei Medikamenten und Impfungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (41 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1994)

Der mit dem Arzt oder dem Träger eines Krankenhauses abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst auch die Pflicht, den Patienten über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung zu unterrichten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038176 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 41.

Im Gesetz

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