Wann wird meine Feststellungsklage abgewiesen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Anwendbarkeit einer konkreten Rechtsnorm ist nicht feststellungsfähig.OGH 5 Ob 190/08i, 04.11.2008
- § 48 ASGGOGH 8 ObA 232/94, 06.05.1994
- Bei seinem Fehlen ist die Feststellungsklage nicht mit Beschluss zurückzuweisen, sondern mit Urteil abzuweisen.OGH 4 Ob 590/79, 01.07.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 ObA 94/23y, 18.03.2024
- OGH 5 Ob 147/16b, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ausdrücklich behaupten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse nicht: Es genügt, wenn es sich aus Ihrem Vorbringen zusammen mit den Einwendungen der Gegenseite ergibt. Ist es aber weder offensichtlich noch erwiesen, müssen Sie es behaupten und beweisen.
Wenn Sie für Ihre Feststellungsklage kein rechtliches Interesse nachweisen müssen, stellt sich die Frage gar nicht, ob statt der Feststellung eine Leistungsklage nötig gewesen wäre. Das betrifft vor allem Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit oder Nichtigkeit eines Vertrags.