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Kann eine Disziplinarmaßnahme im Betrieb gerichtlich geprüft werden?

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Ja. Ob eine Disziplinarmaßnahme zulässig ist, kann gerichtlich festgestellt werden. Anders ist es bei der Frage, ob eine Kündigung berechtigt war; darüber wird nicht in dieser Form abgesprochen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.11.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Anders als die Vorfrage der Wirksamkeit (Berechtigung) der Kündigung ist die Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen feststellungsfähig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verwarnung gerichtlich bekämpfen

Nein. Ob eine Verwarnung inhaltlich berechtigt war, kann das Gericht nicht gesondert feststellen. Eine Klage auf Feststellung, dass die Verwarnung unwirksam ist, ist deshalb nicht möglich.

günstig für Arbeitgeber Kündigung und Feststellungsklage

Eine Kündigung selbst können Sie nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage machen, weil sie das Arbeitsverhältnis unmittelbar gestaltet. Sie können nur feststellen lassen, ob Ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht. Ob die Kündigung berechtigt war, prüft das Gericht dabei nur als Vorfrage.

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