Kann ich noch einwenden, dass die Sache schon woanders läuft?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Hat das Berufungsgericht von sich aus geprüft, ob über denselben Anspruch bereits ein anderes Verfahren anhängig ist, und dies verneint, ist der Oberste Gerichtshof daran gebunden. Das gilt auch, wenn diese Prüfung nur in der Begründung der Entscheidung steht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Hat das Berufungsgericht das Vorliegen des Prozesshindernisses der Streitanhängigkeit von Amts wegen geprüft und - wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung - verneint, liegt darin eine den OGH bindende Entscheidung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einrede der fehlenden internationalen Zuständigkeit.OGH 4 Ob 117/22t, 30.06.2022
- Hier: Verneintes Prozesshindernis der Klagezurücknahme unter Anspruchsverzicht für eine auf denselben Anspruch gegründete Aufrechnungseinrede.OGH 1 Ob 193/14k, 22.10.2014
- Im Provisorialverfahren ist die Verneinung eines im Rekursverfahren gerügten Nichtigkeitsgrundes nicht weiter anfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zweiter Instanz die Nichtigkeit von Amts wegen geprüft und ‑ wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung ‑ verneint hat.OGH 7 Ob 34/13w, 27.03.2013
- Es entspricht einer Linie der Rechtsprechung, dass eine bloß implizite Bejahung der Rechtswegzulässigkeit, etwa durch meritorische Behandlung eines Begehrens, für eine bindende Bejahung der Zulässigkeit des (hier: außerstreitigen) Rechtswegs nicht ausreicht.OGH 5 Ob 209/07g, 05.02.2008
- Hier: Fehlende Parteifähigkeit der Klägerin.OGH 4 Ob 165/07d, 13.11.2007
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Diese Fallgestaltung unterscheidet sich von der nach einem Teil der jüngeren Rechtsprechung grundsätzlich bekämpfbaren Abänderung einer vom Erstgericht ausgesprochenen Klagszurückweisung, weil sie eine Sachentscheidung des Erstgerichts voraussetzt.OGH 4 Ob 165/07d, 13.11.2007
- Hier: Vorliegen des Prozesshindernisses der Nichtigkeit.OGH 9 Ob 114/06i, 01.02.2007
- Gleichgültig, ob die Nichtigkeit in der Berufung geltend gemacht oder von Amts wegen in Erwägung gezogen wurde.OGH 8 Ob 54/03d, 26.02.2004
- Hier: Rechtskraft.OGH 6 Ob 74/01b, 26.04.2001
- Hier: Zulässigkeit des Rechtsweges.OGH 10 ObS 267/00p, 05.12.2000
- Hier: Frage der inländischen Gerichtsbarkeit.OGH 9 Ob 1548/95, 10.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 32.
- OGH 1 Ob 72/25g, 09.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 179/24k, 20.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 239/21k, 25.01.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 168/17g, 21.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 197/17g, 18.01.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bindung an die bejahte Zulässigkeit
Verfahrensrecht · Bindung an Entscheidung über Verfahrenshindernis
Verfahrensrecht · Gleicher Anspruch in zwei Verfahren
Verfahrensrecht · Verfahrensfehler vor dem Höchstgericht
Verfahrensrecht · Bindung an die eigene Rechtsansicht