Zählt ein Verfahrenshindernis noch, wenn es später wegfällt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 06.07.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schiedsanhängigkeit nach Wiener Regeln (WR).OGH 7 Ob 79/22a, 29.06.2022
- Das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache ist auch wahrzunehmen, wenn es erst nach Ergehen der zweitinstanzlichen Entscheidung eintrat. Hier: rechtskräftiger Schiedsspruch.OGH 3 Ob 24/15y, 18.11.2015
- Zwar ist ein Mangel der Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens und somit schon in limine litis (aufgrund der Klagsangaben) wahrzunehmen. Wird jedoch (unrichtigerweise) die Zurückweisung der Klage unterlassen, ist auf Sachverhalts- und Gesetzesänderungen ebenso Bedacht zu nehmen wie auf nicht in der Klage, sondern im weiteren Verfahren erstattetes Vorbringen, soweit dieses Einfluss auf das Vorliegen der Prozessvoraussetzung hat.OGH 3 Ob 127/05f, 20.10.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 17 Ob 7/26t, 06.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 48/26d, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 100/24f, 25.06.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.
Dass der Fall einen ausreichenden Bezug zu Österreich hat, reicht für ein Verfahren im Inland allein nicht aus. Es muss zusätzlich ein besonderes Bedürfnis bestehen, gerade hier Rechtsschutz zu bekommen.