Was muss ich vorbringen, wenn ausländisches Recht falsch angewendet wurde?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Personen mit Auslandsbezug
Hat das Gericht nicht erhoben, wie eine ausländische Vorschrift im betreffenden Staat ausgelegt wird, kann das Urteil aufgehoben werden. In Ihrem Rechtsmittel müssen Sie aber zumindest ansatzweise darlegen, warum die richtige Anwendung des ausländischen Rechts für Sie günstiger wäre. Der bloße Hinweis auf ausländische Vorschriften genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (28 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1971)
Aufhebung eines Urteils zur Erhebung und Feststellung der Auslegung einer ausländischen Gesetzesstelle in der Rechtsanwendung des betreffenden Auslandes.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rumänisches Erziehungsgeld.OGH 10 ObS 105/23y, 10.09.2024
- Hier: Aufhebung um Vergleichbarkeit des tschechischen Elterngelds iSd § 6 Abs 3 KBGG u Art 68 VO (EG) 883/2004 zu ermitteln.OGH 10 obs 123/23w, 16.04.2024
- Hier: Minderjährigenadoption nach iranischem Recht.OGH 8 Ob 61/22m, 29.06.2022
- Hier: Polnisches Melderecht.OGH 10 ObS 5/22s, 29.03.2022
- Der bloße Hinweis auf ausländische Normen sowie der bloße Standpunkt, es liege ein Verfahrensmangel vor, ohne dessen „Relevanz“ aufzuzeigen, reicht nicht hin.OGH 2 Ob 121/11z, 30.08.2011
- In der Rechtsrüge einer außerordentlichen Revision muss aber doch zumindest ansatzweise dargelegt werden, warum nach der richtig anzuwendenden Rechtsordnung ein günstigeres als das vom Berufungsgericht erzielte Ergebnis zu erwarten ist.OGH 2 Ob 121/11z, 30.08.2011
- Auch im Fall einer außerordentlichen Revision (vgl 1 Ob 109/05v; 4 Ob 232/07g).OGH 2 Ob 121/11z, 30.08.2011
- Hier: Art 337d schweizerisches OR, Anfrage an Eidgenössiche Justizabteilung in Bern.OGH 6 Ob 549/77, 02.06.1977
- Aufhebung durch Berufungsgericht.OGH 6 Ob 549/77, 02.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 28.
- OGH 6 Ob 50/24g, 26.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 obs 123/23w, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 173/21h, 09.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 10/17t, 07.06.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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