Was passiert, wenn das Gericht ausländisches Recht nicht ermittelt hat?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagte, Versicherte, Parteien mit Auslandsbezug
Das Gericht muss anzuwendendes ausländisches Recht von sich aus ermitteln. Unterbleibt das oder bemüht es sich nur unzureichend darum, können Sie das noch vor dem Obersten Gerichtshof aufgreifen. Die Entscheidungen werden dann aufgehoben und das Verfahren geht zurück.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Mangelt es an der Ermittlung des fremden Rechts durch die Vorinstanzen, die nach § 4 Abs 1 IPRG von Amts wegen durchzuführen ist, so liegt darin ein Verfahrensmangel besonderer Art, der dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung zu unterstellen ist und zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen führt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rumänisches Erziehungsgeld.OGH 10 ObS 105/23y, 10.09.2024
- Hier: Minderjährigenadoption nach iranischem Recht.OGH 8 Ob 61/22m, 29.06.2022
- Hier: Polnisches Melderecht.OGH 10 ObS 5/22s, 29.03.2022
- Auch aufgrund einer außerordentlichen Revision.OGH 2 Ob 9/12f, 28.03.2012
- Der Verweis auf den Gesetzestext mit Stand 1990 war hier nicht ausreichend, weil aus diesem nicht auf die Anwendungspraxis geschlossen werden kann und bis zur maßgeblichen Rechtslage 1999 maßgebliche Änderungen eingetreten sein können. Es ist eine genauere Auskunft der österreichischen Botschaft einzuholen und allenfalls ein rechtsvergleichendes Gutachten einzuholen.OGH 4 Ob 232/07g, 08.04.2008
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Ein dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung zu unterstellender Verfahrensmangel besonderer Art liegt vor, wenn unzureichende Bemühungen zur Ermittlung des fremden Rechts gesetzt wurden. Die fehlerhafte Einschätzung, die Ermittlung werde unangemessen viel Zeit in Anspruch nehmen, kann daher auch noch in dritter Instanz mit Rechtsrüge geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 111/04s, 25.05.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 37.
- OGH 8 ObA 1/26v, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 45/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 50/24g, 26.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 191/23a, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 obs 123/23w, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 173/21h, 09.12.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
IPRG §4 Abs1
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