Darf das Berufungsgericht Beweise anders werten als das Erstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter
Auch bei einem Beweis durch Indizien geht es um die Würdigung der Beweise. Das Berufungsgericht darf davon nur abweichen, wenn es die Beweise selbst noch einmal aufnimmt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Bei der Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde, handelt es sich um eine solche der Beweiswürdigung, das Berufungsgericht darf auch in diesem Fall von der Beweiswürdigung nicht ohne Beweiswiederholung abgehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frage, ob die Feststellung zutrifft, dass es ein Vaterschaftsanerkenntnis vor dem Jugendamt gegeben hat (unzulässige Bekämpfung der Beweiswürdigung.OGH 8 Ob 36/08i, 03.04.2008
- Die Frage, ob ein Indizienbeweis erbracht worden ist, ist eine solche der Beweiswürdigung, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann.OGH 2 Ob 226/05g, 12.06.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 1 Ob 208/24f, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 82/23a, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 127/23x, 21.08.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 195/20t, 16.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 111/20i, 10.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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