Ist ein Zuspruch über meinen Antrag hinaus ein Verfahrensfehler?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Spricht Ihnen das Gericht mehr zu, als beantragt wurde, ist das ein Mangel des Verfahrens und keine falsche rechtliche Beurteilung. Ungültig wird die Entscheidung dadurch nicht. Dasselbe gilt im Verfahren über eine einstweilige Verfügung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (39 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Verstoß gegen § 405 ZPO stellt keine unrichtige Beurteilung im Sinne des § 503 Z 4 ZPO sondern eine Mangelhaftigkeit dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch das Überschreiten einer compensando eingewendeten Gegenforderung verstößt gegen § 405 ZPO.OGH 2 Ob 67/25d, 03.06.2025
- Hier: Auch im Provisorialverfahren begründet ein Verstoß gegen § 405 ZPO eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens.OGH 4 Ob 108/20s, 10.12.2020
- Auch im Provisorialverfahren.OGH 4 Ob 83/17k, 05.09.2017
- Und keine Nichtigkeit.OGH 10 Ob 209/02m, 18.07.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 39.
- OGH 9 Ob 73/23k, 18.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 148/23f, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
- OGH 6 Ob 228/16x, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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