Zum Inhalt springen

Kann ich nach einem verlorenen Prozess noch einmal klagen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Stützen Sie denselben Anspruch auf einen anderen Sachverhalt als im ersten Verfahren, steht das frühere Urteil einer neuen Klage nicht entgegen. Entscheidend ist, ob dem Gericht damals dieselben Tatsachen vorlagen. Ist das nicht der Fall, dürfen Sie neuerlich klagen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 13.07.2023 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Wird derselbe Anspruch auf Grund eines anderen Sachvorbringens geltend gemacht als dem Gerichte im Vorprozess vorlag, dann steht die Rechtskraft des früheren Urteiles der neuerlichen Einklagung des Anspruches nicht entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041582 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 34.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zwei Verfahren über dieselbe Sache

Über denselben Anspruch darf nicht gleichzeitig zweimal ein Verfahren geführt werden. Geschieht das trotzdem, ist das zweite Verfahren nichtig.

günstig für Beklagter Ruhen und Streitanhängigkeit

Nein. Ruht ein Verfahren, bleibt die Sache weiterhin bei Gericht anhängig; eine zweite Klage über denselben Anspruch wird zurückgewiesen. Das gilt selbst dann, wenn das Ruhen jahrzehntelang dauert.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Wann zwei Klagen dasselbe betreffen
Verfahrensrecht · Neue Klage nach unschlüssiger Klage
Verfahrensrecht · Rechtskraft und neues Vorbringen
Verfahrensrecht · Identität des Streitgegenstands
Verfahrensrecht · Zweite Klage über denselben Anspruch