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Kann ich Argumente nachbringen, die ich im ersten Prozess vergaß?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Tatsachen, die es schon während des ersten Verfahrens gab, die Sie dort aber nicht vorgebracht haben, sind später ausgeschlossen. In einem Folgeprozess können Sie sich darauf nicht mehr berufen. Das ergibt sich aus der Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 14.07.2026 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Infolge der Rechtskraftwirkung der Vorentscheidung ist die Berufung auf Tatsachen, die bei Schluss der Verhandlung erster Instanz im Vorprozess schon existent waren, aber nicht vorgebracht wurden, im Folgeprozess ausgeschlossen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 29.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Nachgeholte Einwände nach rechtskräftigem Urteil

Wenn die Gegenseite in einem früheren Verfahren mit ihrem Anspruch durchgedrungen ist, können Sie in einem späteren Verfahren keine Einwände mehr erheben, die es damals schon gab und die Sie nicht vorgebracht haben. Nur in diesem Umfang steht die Rechtskraft einer neuen Auseinandersetzung entgegen.

günstig für Kläger Rechtskraft und neues Vorbringen

Ein neues Vorbringen ist durch die Rechtskraft eines früheren Urteils dann nicht ausgeschlossen, wenn es mit dem Streitstoff des ersten Verfahrens nicht zusammenhängt. Nur was schon zum ersten Verfahren gehört hat, ist erledigt.

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