Was gilt, wenn während des Prozesses der Richter wechselt?
betrifft Parteien, Kläger, Beklagte, Zeugen
Wird nach einem Richterwechsel die Beweisaufnahme nicht wiederholt, ist das Urteil deswegen nicht nichtig, aber das Verfahren ist mangelhaft. Dieser Mangel wird geheilt, wenn alle Beweise, auf die sich das Urteil stützt, wiederholt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsprinzipes (Unterlassen der Beweiswiederholung bei Richterwechsel) stellt keinen Nichtigkeitsgrund, wohl aber eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar. Ist dieser Mangel in erster Instanz unterlaufen, so wird er durch eine Wiederholung aller Beweise, auf die sich das erstgerichtliche Urteil stützt, geheilt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes begründet lediglich einen Verfahrensmangel und keine Nichtigkeit, wenn sie nicht mit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei einhergeht.OGH 5 Ob 262/01t, 27.11.2001
- Hier: AußerstreitverfahrenOGH 7 Ob 313/65, 27.10.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041480 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 8 Ob 111/24t, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 110/24v, 09.10.2024, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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