Kann das höhere Gericht die Entscheidung über Befangenheit ändern?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Ist die Entscheidung über die Ablehnung eines Richters rechtskräftig, ist auch das Rechtsmittelgericht daran gebunden. Es kann eine unterbliebene Aufhebung des Verfahrens nachträglich nicht mehr nachholen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichtes ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden; es kann eine vom Ablehnungsgericht unterlassene Nichtigerklärung nicht nachträglich korrigieren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 EO.OGH 7 Ob 76/24p, 22.05.2024
- An den in Rechtskraft erwachsenen Umfang der Aufhebung von Prozesshandlungen eines abgelehnten Richters als nichtig durch das Ablehnungsgericht ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden, daher auch an eine unterbliebene Aufhebung.OGH 7 Ob 76/24p, 22.05.2024
- An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichtes ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden.OGH 7 Ob 126/14a, 01.09.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 29.
- OGH 5 Ob 44/22i, 31.03.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 188/21i, 18.11.2021
- OGH 1 Ob 68/21p, 21.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 43/20t, 15.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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