Muss ich in meiner Antwort auf das Rechtsmittel Feststellungen bestreiten?
betrifft Kläger, Beklagter
Beruft sich die Gegenseite in ihrem Rechtsmittel ausdrücklich auf bestimmte Feststellungen des Gerichts, müssen Sie in Ihrer Antwort widersprechen, wenn diese Feststellungen für Sie nachteilig sind. Das gilt auch, wenn Ihre Rüge gegen die Beweiswürdigung unerledigt geblieben ist. Sonst wird von den getroffenen Feststellungen ausgegangen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Bezieht sich der Revisionswerber ausdrücklich auf bestimmte Feststellungen, dann ist der Revisionsgegner dazu verhalten, diese ihm nachteiligen Feststellungen beziehungsweise die Nichterledigung seiner Beweisrüge in seiner Berufung in der Revisionsbeantwortung zu rügen; andernfalls ist von den getroffenen Feststellungen auszugehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Beklagte konnte sich in ihrer Berufung auf keine Feststellungen zu einem Irrtum des Klägers beim Vergleichsabschluss beziehen, weil das Erstgericht dazu gar keine Feststellungen getroffen hat. Damit war der Kläger nicht verpflichtet, in seiner Berufungsbeantwortung die Nichterörterung seines als unschlüssig beurteilten Vorbringens zur Irrtumsanfechtung zu rügen.OGH 6 Ob 206/16m, 27.04.2017
- Auch der in erster Instanz erfolgreiche Berufungsgegner muss ihm im Falle einer abweichenden Rechtsansicht der Rechtsmittelinstanzen nachteilige Feststellungen, auf die sich der Berufungswerber beruft, in der Berufungsbeantwortung bekämpfen, sollen sie dem endgültigen Urteil nicht zu Grunde gelegt werden.OGH 1 Ob 134/07y, 22.10.2007
- Die in erster Instanz obsiegende Partei ist gehalten, primäre Verfahrensmängel und ihr nachteilige Feststellungen-sei es wegen unrichtiger Beweiswürdigung, sei es wegen Aktenwidrigkeit-in der Berufungsbeantwortung zu rügen, sofern sich der Berufungswerber ausdrücklich auf Feststellungen des Erstgerichtes bezieht.OGH 2 Ob 286/05f, 29.06.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119339 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 17.
- OGH 8 ObA 63/22f, 16.12.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 109/21m, 24.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 22/21b, 30.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 108/19z, 27.02.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 150/18v, 19.12.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 9 ObA 39/18b, 17.05.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 99/16x, 27.04.2017, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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