Werden mehrere Ansprüche für den Streitwert zusammengezählt?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Nicht immer. Stehen mehrere Ansprüche, die nicht in Geld bestehen, weder tatsächlich noch rechtlich miteinander in Zusammenhang, muss jeder für sich bewertet werden. Nur zusammenhängende Ansprüche werden zusammengerechnet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 07.07.2020 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Soll die Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht gemäß § 500 Abs 2 ZPO die Voraussetzungen für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 3 ZPO schaffen, sind mehrere nicht ausschließlich in einem Geldbetrag bestehende Streitgegenstände, die miteinander weder in tatsächlichem noch in rechtlichem Zusammenhang stehen, gesondert zu bewerten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Zusammenrechnung von Ansprüchen aus an verschiedenen Tagen geschlossenen, miteinander in keinem Zusammenhang stehenden (nach dem Standpunkt des Klägers unwirksamen) Kaufverträgen.OGH 17 Ob 22/25x, 29.12.2025
- Eine gesonderte Bewertung der einzelnen Ansprüche muss vorgenommen werden, wenn voneinander getrennt zu betrachtende Anträge miteinander verbunden werden.OGH 5 Ob 177/02v, 12.09.2002
- Hier: Verfahren nach § 37 MRG.OGH 5 Ob 177/02v, 12.09.2002
- Weiters sind auch getrennte Aussprüche über die Zulässigkeit des Rekurses bzw Revisionsrekurses erforderliche (MietSlg 25.550, 24.575; 4 Ob 167/89.OGH 1 Ob 2056/96a, 26.07.1996
- Keine Bewertung eines Feststellungsbegehrens erforderlich, wenn bereits der damit in tatsächlichem und rechtlichen Zusammenhang stehende in Geld bestehende Teil des Streitgegenstandes den für die Beurteilung der Revisionszulässigkeit maßgeblichen Betrag übersteigt.OGH 8 Ob 11/84, 07.06.1984
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Von einem Ergänzungsauftrag an das Berufungsgericht kann abgesehen werden, wenn die beiden verbundenen arbeitsrechtlichen Rechtssachen völlig gleichartige, auf Herausgabe gerichtete Ansprüche zum Gegenstand haben und diese zusammen mit über 60000,-- S bewertet werden.OGH 4 Ob 34/80, 16.12.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 17.
- OGH 5 Ob 88/20g, 07.07.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 85/20s, 23.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 60/20i, 27.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 215/19g, 16.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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