Kann ich noch bekämpfen, dass das Urteil veröffentlicht wird?
betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer, Medien
Ob ein Urteil veröffentlicht wird und in welchem Umfang, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Diese Frage können Sie beim Obersten Gerichtshof nicht mehr aufgreifen, weil sie keiner der zugelassenen Anfechtungsgründe ist. Auch wenn Ihr Rechtsmittel sonst zulässig ist, wird darauf nicht mehr eingegangen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung des Urteils nach den Umständen des Falles zur Aufklärung des Publikums geboten ist, betrifft keinen der Fälle des § 503 Abs 2 ZPO; auf Rechtsausführungen der Revision zur Frage der Urteilsveröffentlichung ist daher nicht weiter einzugehen, auch wenn eine nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässige Revision, vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Veröffentlichung auf der Website der Beklagten für 90 Tage.OGH 4 Ob 28/26k, 20.05.2026
- Hier: Österreichweite Urteilsveröffentlichung aufgrund der Verwendung von Vertragsformblättern in fünf Bundesländern, auf einer Homepage und in Informationsbroschüren.OGH 8 Ob 124/24d, 05.12.2024
- Hier: Keine aufzugreifende Fehlbeurteilung bei Veröffentlichung auch in Printmedien.OGH 4 Ob 180/22g, 31.01.2023
- Bei gesundheitsbezogenen Eingriffen ist das Aufklärungsbedürfnis besonders groß.OGH 4 Ob 76/15b, 19.05.2015
- Keine Stellungnahme zur Frage, ob eine Urteilsveröffentlichung nach § 25 UWG den Wertungen des § 13 Abs 4 MedienG entsprechen muss.OGH 4 Ob 24/10y, 23.02.2010
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: An welcher Stelle eines Internetauftritts (Start- oder Unterseite) die Veröffentlichung zu erfolgen hat.OGH 4 Ob 164/09k, 19.11.2009
- Gleiches gilt auch für die Wahl des Publikationsmediums.OGH 4 Ob 80/09g, 09.06.2009
- Hier: Veröffentlichung nach § 55 MSchG in Verbindung mit § 149 Abs 2 PatG.OGH 17 Ob 5/07w, 24.04.2007
- Nunmehr § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 19/04d, 10.02.2004
- Der Frage, ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung des Urteils nach den Umständen des Falles zur Aufklärung des Publikums geboten ist, kommt keine erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung zu (§ 502 Abs 1 ZPO).OGH 4 Ob 287/98d, 10.11.1998
- Zulassung der Revision im Hinblick darauf, dass zur Frage der erweiterten Urteilsveröffentlichung nach § 25 Abs 5 UWG Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt.OGH 4 Ob 2153/96p, 25.06.1996
- Zulassung der Revision im Hinblick darauf, dass eine nähere Auseinandersetzung mit der im Schrifttum an der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 25 Abs 4 UWG geübten Kritik geboten erscheint.OGH 4 Ob 38/95, 25.04.1995
- Hier: ...... Keine erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung (§ 502 Abs 1 ZPO).OGH 4 Ob 47/94, 10.05.1994
- ..... und ob dieser Anspruch im Einzelfall schlüssig behauptet, zugestanden oder durch Feststellungen noch ergänzungsbedürftig ist.OGH 4 Ob 141/90, 20.11.1990
- "Das BEZIRKSJOURNAL - die Lieblingszeitung der Wiener"OGH 4 Ob 354/87, 19.05.1987
- Entscheidend ist nämlich, ob nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Beklagte aus seinen wettbewerbswidrigen Handlungen auch künftig noch Vorteiles erlangen oder behalten - oder der Kläger einen entsprechenden Schaden erleiden - könnte.OGH 4 Ob 1301/86, 04.02.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042967 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 62.
- OGH 4 Ob 28/26k, 20.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 60/25a, 26.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 124/24d, 05.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 118/24g, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 80/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 170/23p, 17.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 180/22g, 31.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 81/21h, 14.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 106/20a, 25.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 57/18s, 29.05.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 30 · Anwendung des UWG
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 503
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