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Ist die Beseitigung einer Zurückweisung eine echte Aufhebung?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger, Beklagter
Hat das Erstgericht einen Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen und beseitigt das Rekursgericht diesen Beschluss, ist das keine echte Aufhebung. Es handelt sich in Wahrheit um eine abändernde Entscheidung. Im entschiedenen Fall ging es um einen Mangel der Vollmacht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Bei einem "aufhebenden" Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein Zurückweisungsbeschluss des Erstgerichtes, der wegen des Fehlens von Prozessvoraussetzungen oder des Vorliegens eines Prozesshindernisses (hier: Vollmachtsmangel) ergangen ist, beseitigt wird, handelt es sich in Wahrheit um eine abändernde Entscheidung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 27.

Im Gesetz

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