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Woran erkenne ich, ob das Gericht endgültig entschieden hat?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Es kommt darauf an, ob das zweite Gericht eine Frage schon abschließend beantwortet hat. Hat es sie offen gelassen und dem ersten Gericht eine neue Entscheidung aufgetragen, ist es eine echte Aufhebung. Hat es die Frage anders entschieden als das erste Gericht und wird das Verfahren nur deshalb fortgesetzt, liegt in Wahrheit eine Abänderung vor.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (55 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Abgrenzung zwischen echtem Aufhebungsbeschluss und Aufhebungsbeschluss, der in Wahrheit abändernder Natur ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044037 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 55.

Im Gesetz

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