Wird mein Verschulden schon in der Vorprüfung geklärt?
günstig für Wiederaufnahmskläger betrifft Kläger, Beklagter
Ob Sie ein Verschulden daran trifft, dass Sie die neuen Beweismittel nicht rechtzeitig kannten, wird nicht schon in der Vorprüfung geklärt. Diese Frage bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ob den Kläger ein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Kenntnis der neuen Beweismittel trifft, ist nicht im Vorprüfungsverfahren zu klären.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage wegen Verschuldens des Wiederaufnahmsklägers ist allerdings dann möglich, wenn sich das Verschulden bereits aus den ‑ als richtig angenommenen ‑ Tatsachenbehauptungen der Klage ergibt.OGH 9 Ob 52/11d, 25.10.2011
- Nur ausnahmsweise ist dies dann möglich, wenn die Klage - wie hier - jedwede Behauptung vermissen lässt, dass die Verwendung des als Wiederaufnahmegrund angeführten neuen Beweismittels im Vorverfahren ohne Verschulden unmöglich war.OGH 1 Ob 375/97x, 24.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044639 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 21.
- OGH 5 Ob 120/24v, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 27/20m, 07.07.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 49/17t, 20.07.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 46/17h, 07.07.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 31/17t, 29.06.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 215/16b, 19.12.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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