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Wird mein Verschulden schon in der Vorprüfung geklärt?

günstig für Wiederaufnahmskläger betrifft Kläger, Beklagter
Ob Sie ein Verschulden daran trifft, dass Sie die neuen Beweismittel nicht rechtzeitig kannten, wird nicht schon in der Vorprüfung geklärt. Diese Frage bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Ob den Kläger ein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Kenntnis der neuen Beweismittel trifft, ist nicht im Vorprüfungsverfahren zu klären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044639 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 21.

Im Gesetz

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