Darf ich mit meinem Anliegen vor ein ordentliches Gericht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Begehren auf Herausgabe eines von der Bezirkshauptmannschaft abgenommenen und von Tierschutzverein weitervermittelten Schlittenhundes.OGH 1 Ob 161/24v, 24.10.2024
- Hier: Wasserbezugsentgelte nach dem WLVG 2007 (Gesetz über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl 2007/73); hier privatrechtlicher Natur.OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016
- Durch die Neuregelung zur Festlegung der Kostentragung nach § 48 Abs 2 EisbG wurde keine neue oder ergänzende gerichtliche Zuständigkeit geschaffen.OGH 4 Ob 122/14s, 17.07.2014
- Hier: Zu inneren Angelegenheiten der Kirche iSv Art 15 StGG.OGH 4 Ob 160/11z, 20.12.2011
- Hier: Abstammung des Kindes von der Mutter; keine bloße Berichtigung einer Beurkundung.OGH 3 Ob 229/07h, 19.12.2007
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Abstammung ist zweifellos eine Angelegenheit des bürgerlichen Rechts.OGH 3 Ob 229/07h, 19.12.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045456 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 18.
- OGH 1 Ob 161/24v, 24.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 88/18h, 27.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.
Wenden Sie erst im letzten Rechtsmittel ein, dass die Sache gar nicht vor die Gerichte gehört, wird das trotzdem vorweg geprüft. Voraussetzung ist, dass die Vorinstanzen darüber weder im Spruch noch in der Begründung entschieden haben. Dann ist die Frage noch nicht bindend erledigt.