Muss ich im Rechtsmittel beide Anträge ausdrücklich stellen?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagte
Fehlen wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung Feststellungen, so ist im Antrag auf Abänderung der Entscheidung der Antrag auf ihre Aufhebung bereits enthalten. Sie müssen ihn also nicht gesondert stellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (57 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1970)
Bei Vorliegen von Feststellungsmängeln wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung schließt ein Abänderungsantrag in sich einen Aufhebungsantrag.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041774 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 57.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 185/25g, 20.01.2026
- OGH 5 Ob 25/25z, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 68/25v, 31.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 14/25d, 26.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 24/24p, 24.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 187/24d, 18.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 45/24a, 17.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 58/24x, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 114/23x, 04.06.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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