Wie wird eine laufende Rente wegen Körperverletzung bewertet?
betrifft Unterhaltsberechtigte, Geschädigte, Hinterbliebene
Mit dem Dreifachen der Jahresleistung. Das gilt für Unterhalt und Versorgung ebenso wie für Renten wegen Körperverletzung oder Tötung eines Menschen. Auch bereits fällig gewordene Beträge erhöhen diesen Wert nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ansprüche auf Unterhaltsbeträge oder Versorgungsbeträge und auf Zahlung von Renten wegen Körperbeschädigung oder Tötung eines Menschen sind immer mit dem Dreifachen der Jahresleistung zu bewerten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Unterhalt aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung.OGH 5 Ob 10/25v, 06.03.2025
- Hier: Kindesunterhalt.OGH 7 Ob 30/24y, 06.03.2024
- Das gilt auch für Oppositionsverfahren.OGH 3 Ob 207/19s, 19.11.2019
- Und zwar auch dann, wenn neben dem laufenden und zukünftigen Unterhalt auch bereits fällig gewordene Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit Entscheidungsgegenstand sind.OGH 1 Ob 59/16g, 28.04.2016
- Hier: Kindesunterhalt, Unterhaltsfestsetzungsverfahren.OGH 1 Ob 59/16g, 28.04.2016
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Durch die Kapitalisierung eines bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz fällig gewordenen Rentenbegehrens kommt es zu keiner Erhöhung des Streitwerts.OGH 5 Ob 38/04f, 29.03.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 20.
- OGH 1 Ob 72/26h, 24.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 216/25s, 18.12.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 10/25v, 06.03.2025
- OGH 4 Ob 128/24p, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 30/24y, 06.03.2024
Im Gesetz
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