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Wird der Unterhalt bei schwankendem Einkommen nach dem Durchschnitt berechnet?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Arbeitnehmer
Verdient der Unterhaltspflichtige unterschiedlich viel, wird für den Unterhalt der Durchschnitt eines längeren Zeitraums herangezogen. Ist er saisonbedingt regelmäßig kurz arbeitslos, rechnet man mit dem monatlichen Durchschnitt aus dem Jahresnettoeinkommen. Eine solche vorhersehbare Arbeitslosigkeit senkt den Unterhalt nicht, denn er muss auf schwankende Einkünfte vorsorgen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Bei schwankendem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist das in einem längeren Beobachtungszeitraum erzielte Durchschnittseinkommen als Unterhaltsbemessungsgrundlage heranzuziehen. Bei saisonbedingt immer wiederkehrender kurzfristiger Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners bildet das auf der Basis des Jahresnettoeinkommens errechnete monatliche Durchschnittseinkommen eine geeignete Bemessungsgrundlage. Eine kurzfristige saisonelle, d.h. zeitlich ungefähr vorhersehbare Arbeitslosigkeit gibt keinen Anlass für eine Unterhaltsherabsetzung. Vom Unterhaltspflichtigen ist zu erwarten, dass er seiner schwankenden Einkommenssituation durch entsprechende Vorkehrungen Rechnung zu tragen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Arbeitslosengeld als Einkommen beim Unterhalt

Ja. Arbeitslosengeld ersetzt das entgangene Arbeitseinkommen und wird deshalb bei der Bemessung des Unterhalts wie eigenes Einkommen berücksichtigt, ebenso wie Pensionen und Renten. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe. Auch andere öffentliche Leistungen fließen in die Bemessungsgrundlage ein.

günstig für Unterhaltspflichtiger Grenzen der Anrechnung möglichen Einkommens

Auch bei selbst verschuldetem Jobverlust darf nicht einfach angenommen werden, dass Ihnen das frühere Einkommen weiterhin zur Verfügung steht. Das Gericht muss feststellen, was Sie mit Ihren tatsächlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt in diesem Zeitraum wirklich verdienen könnten.

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