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Ab welchem Einkommen kann sich mein Kind selbst erhalten?

günstig für Kind betrifft Kind, Lehrling, Unterhaltspflichtiger, Elternteil
Bei einfachen Lebensverhältnissen ist ein Kind erst dann selbsterhaltungsfähig, wenn sein eigenes Einkommen dem Richtsatz für die Ausgleichszulage entspricht. Dabei wird berücksichtigt, dass das Kind neben Geld auch Betreuung benötigt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Selbsterhaltungsfähigkeit eines Kindes ist bei einfachen Lebensverhältnissen unter Berücksichtigung des Umstandes, dass außer dem Geldunterhalt auch noch die Betreuung benötigt wird, erst bei einem Eigeneinkommen anzunehmen, das dem Richtsatz für die Gewährung von Ausgleichszulagen nach § 293 Abs 1 lit a/bb und lit b ASVG (ab 01.01.1991 im Monatsdurchschnitt Schilling 7000,--, ab 01.01.1992 Schilling 7600,--) entspricht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 21.

Im Gesetz

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