Endet der Unterhalt, sobald mein Kind die Mindestpension verdient?
günstig für Kind betrifft Kind, Lehrling, Unterhaltspflichtiger, Elternteil
Die Höhe der Mindestpension ist nur eine Orientierungshilfe dafür, ob ein Kind mit eigenem Einkommen bereits selbsterhaltungsfähig ist. Liegt der Unterhalt, den der Pflichtige nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen hätte, darüber, soll das Kind auch während der beruflichen Ausbildung am höheren Lebensstandard seiner Eltern angemessen teilhaben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die Mindestpensionshöhe bedeutet eine Orientierungshilfe, ob ein Kind, das eigenes Einkommen bezieht, bereits selbsterhaltungsfähig ist. Liegt der vom Unterhaltspflichtigen auf Grund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringende Unterhalt darüber, soll das Kind auch während seiner beruflichen Ausbildung an dem höheren Lebensstandard seiner Eltern angemessen teilhaben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Ausbildung in einem Lehrberuf.OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024
- Bei einfachen und durchschnittlichen Verhältnissen orientiert man sich bei der Prüfung der Selbsterhaltungsfähigkeit an der sozialversicherungsrechtlichen „Mindestpension“, das ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage nach § 293 Abs 1 lit a bb und b ASVG.OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016
- Für die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit kann der Richtsatz für die Ausgleichszulage als Orientierungshilfe dienen.OGH 6 Ob 128/05z, 14.07.2005
- Vor allem in Fällen, in welchen der geschuldete Unterhaltsbeitrag wegen des Einkommens des Unterhaltsschuldners verhältnismäßig gering ist.OGH 7 Ob 605/92, 15.10.1992
- Seit dem 01.03.1992 (Inkrafttreten der EO Nov BGBl 1991/628) deckt sich dieser Betrag überdies mit dem allgemeinen Grundbetrag des unpfändbaren Einkommensteiles nach § 291a Abs 3 EO.OGH 3 Ob 520/92, 25.03.1992
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Richtsatz für die Gewährung der Ausgleichszulage nach § 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG.OGH 5 Ob 510/92, 24.03.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047578 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 24/20g, 13.10.2020, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 293 · Richtsätze
Verwandte Fragen
Familienrecht · Selbsterhaltungsfähigkeit von Lehrlingen
Familienrecht · Eigeneinkommen des Kindes beim Unterhalt
Familienrecht · Selbsterhaltungsfähigkeit und Volljährigkeit
Familienrecht · Eigenes Einkommen des Kindes und Unterhalt
Familienrecht · Ende des Unterhalts nach Berufsausbildung