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Zählt weiter das österreichische Einkommen, wenn der Vater auswandert?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Kinder, unterhaltspflichtige Eltern, obsorgeberechtigte Elternteile
Nein, sofern er aus berücksichtigungswürdigen Gründen und nicht zur Umgehung seiner Unterhaltspflicht ins Ausland gezogen ist. Dann ist das dort erzielte oder erzielbare Einkommen maßgeblich. Die Wahl des neuen Aufenthaltslandes steht ihm frei.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Verlegt ein Unterhaltsschuldner aus berücksichtigungswürdigen Gründen - und nicht zur Umgehung seiner Unterhaltspflichten - Wohnsitz und Arbeitsplatz ins Ausland, so kann er nicht auf ein im Inland erzielbares Einkommen angespannt werden; vielmehr ist der Unterhaltsbemessung das von ihm im Ausland erzielte oder erzielbare Einkommen zugrundezulegen. Dabei steht ihm die Wahl des neuen Aufenthaltslandes frei.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt bei unbekanntem Aufenthalt

Ja. Ist der Vater unbekannten Aufenthalts, kennt aber seine Unterhaltspflicht, kann er trotzdem zu Zahlungen verpflichtet werden. Das Gericht rechnet ihm jenes Einkommen zu, das er bei Einsatz seiner Kräfte erzielen könnte.

günstig für Unterhaltsberechtigter Vermögen als Unterhaltsbemessungsgrundlage

Ja. Maßgeblich sind die Bedürfnisse des Kindes und die Leistungsfähigkeit des zahlenden Elternteils. Dazu zählt nicht nur das durchschnittliche Arbeitseinkommen, sondern auch sein Vermögen, weil beides die Lebensverhältnisse bestimmt. Auf die Herkunft oder Staatsbürgerschaft kommt es nicht an.

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